Stromkennzeichnung
Gemäß § 42 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts EnWG vom 7. Juli 2005 sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, ihren Kunden den Anteil der einzelnen Energieträger anzugeben. Mit der Stromkennzeichnung informieren wir Sie über die Energieträger (Kernenergie, Fossile und sonstige Energieträger, Erneuerbare Energien), die zur Erzeugung unseres Stroms im Jahr 2019 eingesetzt wurden. Darüber hinaus informieren wir Sie über die, bei der Stromerzeugung, entstandenen Umweltauswirkungen. Den Großteil des Stroms, mit dem wir Sie beliefern, kaufen wir ein. Die Angaben basieren deshalb auf Informationen unseres Vorlieferanten. Zum Vergleich sind der bundesweite Durchschnitt und der unseres Vorlieferanten angeben.
Kernkraft
Die Kernenergie ist die häufigste Anwendung in der Stromerzeugung. Die bei der Kernspal-tung freigesetzte Wärme wird zur Stromerzeugung genutzt. Strom aus Kernenergie gilt als CO2 frei.
Fossile und sonstige Energieträger
Beispiel sind Erdöl, Erdgas, Kohle und nicht biologisch abbaubare Bestandteile des Abfalls.
Erneuerbare Energien
Es handelt sich in erster Linie um Strom aus Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft sowie aus Biomasse oder Biogas.
Kohlendioxid (CO2) -Emissionen
sind mitverantwortlich für den sogenannten Treibhauseffekt und globale Klimaerwärmung.
Radioaktiver Abfall
Entsteht bei der Stromerzeugung in Kernkraftwerken. Seine radioaktiven Bestandteile sind gesundheitsschädlich, wenn bestimmte Strahlungswerte überschritten werden. Die Lagerung der radioaktiven Abfälle ist mit hohem Aufwand verbunden, da es bis zu Milliarden Jahre dauern kann, bis die Strahlungsintensität abnimmt.