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EEG-Umlage auf 0,00 Cent/kWh abgesenkt

Liebe Kund*innen,

es wurde bereits in den Medien darüber berichtet, dass der Bundestag das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage beschlossen hat. Dadurch wird die EEG-Umlage auf o,00 Cent/kWh vom 01.07. bis 31.12.2022 abgesenkt, ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft. Das Elektrizitäts-Werk Ottersberg gibt diese Senkung automatisch und vollständig an die Stromkunden weiter. Ab diesem Stichtag sparen alle EWO-Kunden 3,723 Cent/kWh (netto) bzw. 4,43 Cent/kWh (brutto). Der Grundpreis bleibt unverändert.

Da es sich bei der Absenkung der EEG-Umlage nicht um eine Preisanpassung, sondern vielmehr um eine „gesetzliche Weitergabe“ handelt, besteht für uns keine Pflicht, unsere Kunden von der Absenkung individuell (per Post) zu unterrichten. Trotzdem möchten wir alle Kunden über unsere Website und über unser Facebook Profil über die EEG-Absenkung informieren.

Was genau ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage ist auch als Ökostromumlage bekannt. Sie wurde im Jahr 2000 eingeführt und diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Wind-, Solar, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Die Umlage wurde bisher über die Stromrechnung erhoben. Bereits zum Jahresbeginn wurde die Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt reduziert.

Warum entfällt die EEG-Umlage?

Ziel ist es, Verbraucher*innen aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise zu entlasten. Die daraus entstehenden Einnahmeausfälle werden aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet. Zuvor war im Koalitionsvertrag vorgesehen, die EEG-Umlage erst ab 2023 abzuschaffen.

Gilt die Absenkung auch in meinen Tarif?

Ja! Die Absenkung gilt für alle Tarife.

Wird die Absenkung in vollem Umfang weitergegeben?

Ja! Die Absenkung wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2022, die Sie Ende Januar 2023 erhalten, berücksichtigt und transparent ausgewiesen.

Verändern sich meine Abschläge?

Nein. Die Abschläge verändern sich dadurch nicht. Individuell können wir aber prüfen, ob die Abschläge angepasst werden können. Dafür müssen Sie sich bei uns melden und uns den Zählerstand vom 30.06.2022 mitteilen.

Wo kann ich meinen Zählerstand melden?

Eine Zählerablesung ist nicht erforderlich, da der Zählerstand in der nächsten Jahresverbrauchsrechnung rechnerisch zum 30. Juni 2022 durch das Abrechnungssystem ermittelt wird. Möchten Sie uns dennoch den Zählerstand vom 30.06.2022 mitteilen, nutzen Sie hierfür bitte folgenden Link:
https://www.ewerk-ottersberg.de/stand

Wie und wo kann ich die Absenkung nachvollziehen?

Sie finden die Absenkung transparent und detailliert auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung 2022, die Sie Ende Januar 2023 erhalten.